AGB’s Femme Fitness Studio GmbH

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit dem Fitnesscenter vereinbarten Trainingsvereinbarungen. Wird eine Trainingsvereinbarung mit abweichenden Konditionen im Rahmen einer Aktion neu geschlossen, so gelten für diese primär die in der Trainingsvereinbarung schriftlich festgelegten Konditionen und diese AGB nur soweit sie nicht in Widerspruch zu den Konditionen der Trainingsvereinbarung stehen.

Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein bzw. werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Vertragsbestimmungen.

Zahlungsweise

Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. des Monats zur Zahlung fällig und erfolgt mittels eines Abbuchungsauftrages/SEPA-Lastschriftverfahrens oder in bar. Im Falle der Abbuchung mittels Abbuchungsauftrages/SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt das Mitglied hierfür bei Vertragsabschluss ein schriftliches Lastschriftmandat. Das Mitglied hat für eine ausrechende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenen Rücklastschrift werden sämtliche Mahnkosten an das Mitglied weiterverrechnet.

Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Fitnessclubs nicht in Anspruch genommen werden.

Einmal jährlich wird eine Servicepauschale iHv 29,90€ verrechnet. Diese Kosten werden mit dem ersten Monatsbeitrag beglichen, oder bei Vorauszahlungen sofort bei Vertragsabschluss- bzw. Vertragsverlängerung hinzugerechnet.

Ruhigstellung des Vertrags

Bei Vorlage von triftigen, persönlichen oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund dessen das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.

Mitgliedskarte

Für die Aktivierung der Clubkarte ist beim ersten Studiobesuch eine Aktivierungsgebühr iHv 15,00€ zu bezahlen.

Der Zutritt zum Club ist nur mit gültiger Clubkarte möglich.

Die Clubkarte ist individuell, nicht übertragbar und läuft nicht auf Kaution.

Bei Abo-Kündigung oder Ausübung des 14-tägigen Rücktrittsrechts im Rahmen einer Online-Anmeldung verbleibt die Mitgliedskarte beim Mitglied und kann im Falle eines erneuten Abo-Abschlusses ohne neuerliche Aktivierungsgebühr wiederverwendet werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Sollte durch Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte eine Neuausstellung notwendig werden, wird für dessen Aktivierung eine Bearbeitungsgebühr iHv 5,00€ verrechnet. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im Studio zu melden.

Sonderbestimmungen für die Online-Anmeldung

Sofern der Vertrag online über die Website von Femme Fitness angebahnt wird, kommt der Vertrag nach erfolgreicher Onlineanmeldung zustande.

Der Vertragsinhalt wird von Femme Fitness gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGBs per E-Mail zugeschickt.

Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mailadresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGBs) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mailadresse zugestellt werden können.

Wird die Einwilligung der elektronischen Zustellung von Informationen, Mahnungen, Newsletter usw. vom Mitglied unterschrieben, so erfolgt keine Zusendung per Post, sondern ausschließlich per E-Mail.

Minderjährige

Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr bei Femme Fitness trainieren. Hierzu ist die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Vertragsdauer und Vertragskündigung

Will das Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen, muss dieses der Femme Fitness Studio GmbH bis spätestens 6 Wochen vor dem nächstmöglichen Vertragsende schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail ein Kündigungsschreiben inkl. Unterschrift zukommen lassen.

Wird der Vertrag nicht bis spätestens 6 Wochen vor dem nächstmöglichen Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 Monate zum vereinbarten Tarif.

Beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist laut Vertragsschluss.

Femme Fitness behält sich das Recht vor, diesen Vertrag auch aus sonstigen wichtigen, im Bereich des Mitglieds liegenden Gründen, jederzeit aufzulösen.

Sollte während der vereinbarten Vertragslaufzeit ein Umzug oder eine berufliche Übersiedlung in ein anderes Land stattfinden, ist das Studio rechtzeitig zu informieren. Sollte das Studio nicht informiert werden und auch keine Kündigung seitens des Mitglieds geschehen, bleibt die vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen, sowie die Kündigungsfrist (Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor möglichen Vertragsende).

Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht für das Mitglied in diesem Fall ebenfalls nicht.

Gesetzliche Ansprüche, wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Widerrufsrecht

Schließen Sie Ihre Femme Fitness Mitgliedschaft online ab, haben Sie das Recht, die Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Femme Fitness Studio GmbH (Kärntnerring 11-13/63, 1010 Wien oder wien@femmefitness.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen per Post versandten Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (anteilige Trainingsgebühr und Aktivierungsgebühr) spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie während der Widerrufsfrist Leistungen genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Rechte und Pflichten des Mitglieds

Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar.

Das vorliegende Fitness-Abo berechtigt dessen Inhaber, im Rahmen der Öffnungs- und Betriebszeiten und der aufliegenden Clubordnung zur freien Benützung sämtlicher Trainingsangebote, wie Herz-Kreislauftraining, Kraft- und Fitnesstraining, Group-Fitness und Wellnessbereich.

Das Mitglied erklärt, dass es die im Studio aufliegende Clubordnung in der jeweiligen Fassung anerkennt.

Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen.

Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Clubordnung sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung, ist Femme Fitness ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlich anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin.

Jede selbstständige, gewerbsmäßige Tätigkeit im Club (z.B. als Fitness-Trainer) ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Femme Fitness ist untersagt.

Änderungen der persönlichen Daten sind Femme Fitness unverzüglich schriftlich, persönlich im Studio oder per E-Mail bekanntzugeben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden. Erfolgt dies nicht, kann das Femme Fitness weiter an die bisherigen Adressen wirksam zustellen und allfällige Kosten für die Ermittlung aktueller Adressen dem Mitglied nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von Femme Fitness.

Im Falle der Schließung des Betriebes und Neuerrichtung durch eine Betriebsgesellschaft an einem neuen Standort im Umkreis von ca. 500 bis 1000 Meter steht dem Mitglied das Recht zu, zu denselben Bedingungen wie in vorliegender Mitgliedschaftsvereinbarung festgehalten, den an diesem Standort errichteten Fitnessclub zu benutzen. Ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus diesem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Aufklärung

Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Femme Fitness weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.

Das Mitglied bestätigt, in geeigneter körperlicher Verfassung zu sein, um ein frei gewähltes Training zu absolvieren.

Das Mitglied wurde von Femme Fitness darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.

Haftung

Femme Fitness übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen.

Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht und verschuldet hat.

Für ein allfälliges Abhandenkommen persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Standort des Studios.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung von Femme Fitness liegt diesem Mitgliedschaftsvertrag bei bzw. ist der Homepage femmefitness.at zu entnehmen.

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur aufgrund gesonderter Bestätigung verwendet.

Der Fitnessclub wird in den gekennzeichneten offenen Bereichen (das sind insb. nicht Garderoben, Sanitäranlagen, Sauna, Solarium) aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes videoüberwacht.

Sonderregelungen aufgrund temporärer Schließungen

(Zur Anwendung kommend bei temporären behördlichen Schließungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, wie z.B. COVID-19.)

Das Studio entscheidet frei, ob es Kompensationslösungen für alle Kundinnen anbietet. Sollten Kompensationslösungen bereitgestellt werden, sind die Kundinnen aufgefordert, selbstständig unter wien@femmefitness.at die von ihnen gewählte Kompensationslösung bekannt zu geben.

Bei einer Inanspruchnahme des Aussetzens der monatlichen Beiträge wird die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlich anberaumten Studioschließung verlängert.

Wird erst nach Abbuchen der Beiträge bekannt gegeben, dass ein Aussetzen der Beiträge gewünscht wird, so verzichtet das Mitglied auf eine Rückbuchung. In diesem Fall, abhängig von der Dauer der bereits geleisteten Beiträge, kann der Vertrag nach möglichen Vertragsenden um diese Dauer kostenlos verlängert werden.

Bei Verzicht des Mitglieds auf Kompensation wird kein Guthaben gewährt.

Sämtliche vertragliche Parameter wie Beitragszahlungen und Laufzeit bleiben unberührt von den behördlich vorgegebenen Maßnahmen.

Die Kompensationslösungen gelten nur für die Dauer der österreichweiten behördlichen Schließung des Studios, jedoch nicht, sofern das Studio im Anschluss zur Öffnung weiterhin behördlichen Nutzungseinschränkungen unterliegt (Maskenpflicht, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefährdung uÄ). Femme Fitness wird sich aber auch in diesen Fällen um Lösungen bemühen, die das Interesse der Kundeninnen angemessen berücksichtigen. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.

Clubordnung

Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Fitnessclub. Um zu gewährleisten, dass Sie sich von Anfang an bei uns wohlfühlen, bitten wir Sie freundlich, die nachfolgenden Punkte unserer Clubordnung zu beachten:

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen Trainingsschuhen sowie angemessener Trainingsbekleidung betreten werden. Das Training mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
  • Aus hygienischen Gründen ist ein Handtuch bei Benutzung der Trainingsgeräte zu verwenden.
  • Nach Benutzung der Ausdauergeräte sind die Griffe, Sitze und verschwitzten Flächen ebenfalls aus hygienischen Gründen mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmitteln und Papiertüchern zu reinigen.
  • Hanteln und Hantel-Scheiben beziehungsweise frei bewegliche Trainingsgeräte sind nach Gebrauch an den jeweiligen Ständer bzw. Aufbewahrungsort zurückzubringen. Das Fallenlassen von Gewichten ist zu vermeiden.
  • Immer nur ein Trainingsgerät gleichzeitig benützen bzw. blockieren.
  • Langhanteln sind nur mit den entsprechenden Verschlüssen zu verwenden.
  • Das Rauchen in der kompletten Fitnessanlage ist untersagt.
  • Das Telefonieren im Studio ist nicht gestatten.
  • Getränke sind nur in verschließbaren Trinkflaschen auf der Trainingsfläche erlaubt. Glasflaschen sind nicht erlaubt.
  • Die Garderobenschränke sind nach dem Besuch zu räumen und sauber zu hinterlassen. Nicht geräumte bzw. verschlossene Schränke werden von uns nach Betriebsschluss geleert (Ausnahme Fixkästchen). Nicht geräumte Garderobeschränke oder Wertsachendepots werden bei Betriebsschluss geräumt, der Inhalt zwei Wochen aufbewahrt und anschließend
  • Die Toiletten, Waschräume und Sauna sind ebenfalls sauber zu hinterlassen.
  • Der Saunazutritt ist nur mit Handtuch gestattet. Die Verwendung von diversen Ölen, Sprays uÄ ist untersagt.
  • Vor dem Saunagang ist jedenfalls zu duschen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Sauna- und Wellnessbereich 30 Minuten vor Studioschließung geschlossen wird. Dies ist demzufolge Werktags um 21:30 und am Wochenende sowie an Ferien- oder Feiertagen um 19:30.
  • Das Rasieren unter der Dusche ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Die Verwendung von diversen Peelings uÄ ist untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Clubordnung ist für jedes Mitglied bindend. Bei Fragen, Kritik und Anregungen steht Ihnen unser Personal jederzeit gerne zur Verfügung.
  • Group Fitness Kurse können nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
  • Fällt ein Group Fitness Kurs krankheitsbedingt aus, ist das Studio nicht verpflichtet, Ersatz zu suchen. Mitglieder haben aufgrund des Ausfalls keinen Anspruch auf einen Ersatz-Kurs.
  • Der Kursplan eines Group Fitness Kurses kann sich ändern und Kurse können seitens des Studios ausgetauscht werden.
  • Im Studio ist das Barfußgehen untersagt, ebenso wie das Gehen nur mit Socken (Ausnahmen sind ggf. im Rahmen mancher Group Fitness Kurse möglich, z.B Yogakurse).
  • Zu Ferien- oder Feiertagen kann es zu abgeänderten Öffnungszeiten kommen.